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Antrag auf Berufung ist gestellt

Liebe Freunde und Unterstützer,

aus unserer Sicht sagt das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart Folgendes:

„Das Maß aller Dinge ist das graue, einfältige, bedrückende und mit leblosen Steinen und Steinplatten beschwerende Gesamtbild des Friedhofs. Dadurch wird das ungestörte Totengedenken aller gewährleistet und die Würde des Friedhofs gewahrt. Grabgestaltungen die gegen dieses homogene Gesamtbild verstoßen, entwürdigen den Ort und stören das Totengedenken anderer Friedhofbesucher und Grabnutzer.“

Das Urteil nehmen wir nicht einfach hin. Gegen die richterliche Anordnung, ausschließlich die Leblosigkeit und den Tod auf dem Friedhof zu ehren und zu schützen, gehen wir vor.

Wir haben uns für die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Die Darstellung der Auferstehung auf einem christlich-religiös geprägten Friedhof zu verbieten, können wir nicht stehen lassen. Das Urteil ist ein christlich-religiös feindliches Urteil. Das große, ortsbildprägende Kreuz auf dem Friedhof gibt die Würde und den Charakter des Ortes vor. Warum hat die Gemeinde Wallhausen dieses Kreuz aufgestellt? Was ist der Sinn dieses großen Kreuzes?

Tod und Auferstehung sind die großen Elemente der Kreuzessymbolik. Beide Elemente gehören deshalb gleichberechtigt sichtbar auf einen Friedhof. Auch dafür kämpfen wir.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Begleitung am Tag der mündlichen Verhandlung in Wallhausen und im weiteren Prozessverlauf.

                         Herzliche Grüße, Hartmut Schott                       Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann