Liebe Freunde und Unterstützer,
die Begründung zur Berufung hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger (Kanzlei Rittershaus, Mannheim) verfasst und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.
Sehr empfehlenswert! Hier lesen…
Herzliche Grüße, Hartmut Schott