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Begründung zur Berufung beim VGH eingereicht

Liebe Freunde und Unterstützer,

die Begründung zur Berufung hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger (Kanzlei Rittershaus, Mannheim) verfasst und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.

Sehr empfehlenswert! Hier lesen…

Herzliche Grüße, Hartmut Schott