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Zulassung der Berufung abgelehnt

Liebe Freunde, sehr geehrte Interessierte,

der VGH Mannheim hat unseren Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Somit tritt das Urteil des VG Stuttgart in Kraft. Die Zeit scheint (noch) nicht reif zu sein, das Grabgestaltungsrecht gerichtlich zu reformieren. Die Gemeinde Wallhausen hat uns durch Ihren Rechtsanwalt mitgeteilt, dass die Beseitigungsverfügung besteht und das Grabmal bis zum 04.11.2024 beseitigt werden muss. Falls wir dem nicht nachkommen, droht die Gemeinde Wallhausen eine Firma zu beauftragen, die auf unsere Kosten das Grabmal beseitigt.

Die Figur werden wir bis zum genannten Termin entfernen. Der Natursteinsockel und das Metallschild mit Inschrift bleiben auf dem Grab. Die Dauer dieses kuriosen Umstandes legen wir in die Hände der Gemeinde Wallhausen, insbesondere des Gemeinderates, der die Beseitigung angeordnet hat. Das Grab bleibt vorläufig so lange ohne Figur, bis der Gemeinderat und die Gemeinde Wallhausen zur Besinnung kommen und das Grabmal seinen Platz auf dem Friedhof wieder einnimmt.

Wir stehen für Leben, Freude und Farbe auf unserem Grabfeld und unserer Trauerbewältigungsstätte. Über diese unsere persönliche Sichtweise auf Tod und Trauer gibt es verständlicherweise keine Kompromisse.

Von Herzen Dank für Eure Unterstützung und Begleitung auf diesem Weg. Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden.

Mit lieben Grüßen

Hartmut Schott

Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann