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Rathaus Wallhausen verstößt gegen das Nichtschadensprinzip

Liebe Freunde,

wir möchten Euch teilhaben lassen an dem, was uns als              Hinterbliebene durch die Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat passiert ist.

Trauer ist eine normale Reaktion (einer Person) z.B. auf den schweren Verlust eines geliebten Menschen. Sie ist von großer Gedrücktheit, Freudlosigkeit, Mutlosigkeit und depressiven Verstimmungen gekennzeichnet. 

In der Regel verläuft die Trauer in 5 unterschiedlichen Phasen

Die 5 Phasen der Trauer sind Verleugnung, Wut, Verhandeln, Depressivität und Akzeptanz. Jede Phase ist eine natürliche Reaktion auf den Verlust.

  1. Leugnen bedeutet, dass man sich weigert zu glauben, dass der Verlust eingetreten ist.
  2. Wut ist, wenn man auf die verstorbene Person, das Schicksal oder Gott wütend ist.
  3. Verhandeln bedeutet, dass man alles anbietet, um die Person zurückzu-bekommen.
  4. Depressivität ist, wenn man sehr traurig ist und das Interesse an Aktivitäten verliert, die früher Spaß gemacht haben.
  5. Akzeptanz bedeutet, dass man sich mit dem Verlust abfindet und wieder beginnt, sein Leben neu zu gestalten.

Trauer ist ein lebendiges Geschehen, das sich autonom einstellt, ob der Mensch das will oder nicht. Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Wunde, deren Heilung Zeit und Mühe erfordert. Die Bewältigung des Verlusts kann ein langer und schwieriger Prozess sein, aber es ist wichtig, die Hoffnung nicht aufzugeben. Trauer hat keinen festen Zeitplan und kann sich je nach Persönlichkeit, Religion oder Kultur unterschiedlich auswirken.           Die Trauerbegleiterin und Buchautorin Freya von Stülpnagel geht davon aus, dass eine “normale“ Trauer in einer Spanne zwischen 2-5 Jahren andauert.

Ein entscheidender Beitrag im Trauerbewältigungsprozess ist der Erinnerungs- und Gestaltungsort des Verstorbenen. Er trägt maßgeblich zur Trauerbewältigung bei. Die Zuordnung eines Ortes, wo der Verlust des geliebten Menschen einen physischen Platz bekommt, ist im Schmerz ein trostvoller Anker im Hier und Jetzt.  Jede individuelle, persönliche Trauerbewältigung kann nur eine individuelle, persönliche Trauerstätte haben, die mit den inneren Trauerbewältigungswegen und Empfindungen übereinstimmt.

Die Trauer, die immer einen persönlichen und individuellen Weg durch die Bewältigung des Verlustes sucht, wird die Gestaltung der Erinnerungsstätte maßgeschneidert auswählen und passgenau platzieren, um Hinterbliebenen die größtmögliche Heilung zuteilwerden zu lassen. Deshalb müsste eigentlich jedes einzelne Grab oder jeder einzelne Bestattungsort eine Einzigartigkeit ausstrahlen und jede Gleichförmigkeit sich von vornherein verbieten.

Greift eine Institution/Behörde innerhalb der Trauerphase in die innere Gestaltungsarbeit der Trauer zum Bestattungsort ein, dann bemächtigt sie sich der Gestaltungshoheit der Trauer des Hinterbliebenen. Sie behindert die heilende Wirkung der Trauer und fordert eigenständig und unrechtmäßig die Gestaltungshoheit des Bestattungsortes für den Trauernden ein.  Damit verstößt die Behörde gegen den allgemeinen Grundsatz des Nichtschadensprinzips.

Normen im Umgang mit Trauernden

Das Nichtschadensprinzip in Bestattungsfragen, als eine Norm im Umgang mit Trauernden, beschreibt der Biologe und Theologe Dr. Dirk Preuß, wie folgt:

„Die zentrale Forderung in Bestattungsfragen wird lauten, Menschen in ihrer Trauer sowie in der Konfrontation mit Tod und Sterblichkeit nicht über den erlittenen Verlust hinaus zusätzlich zu schaden, ihnen also nicht noch größeren Schmerz zuzufügen. Dieses Prinzip, anderen Menschen nicht zu schaden, ist nun wiederum eine Norm, die, so meine These, allgemein geteilt wird. (….) Die meisten Menschen, die einen Verlust erlitten haben, befinden sich in einem Zustand hoher emotionaler Belastung, der sie besonders vulnerabel macht. Sie müssen den erlittenen Verlust realisieren, verkraften bzw. verarbeiten und lernen, mit den Folgen umzugehen. Nicht nur Traurigkeit und Schmerz über den Tod eines Menschen, sondern auch Schuldgefühle, Empfindungen wie Wut, Erleichterung oder Dankbarkeit können sich einstellen und zu einem emotionalen Ungleichgewicht führen. Die Hinterbliebenen müssen die lebenspraktischen Folgen des Verlustes meistern, Selbst- und Weltdeutung können fragwürdig werden; die eigene Identität, der eigene Lebensentwurf wird ggf. in Frage gestellt. Sehr oft geht Trauer mit psychischen und somatischen Reaktionen und Symptomen einher, die als unangenehm erlebt werden. Im affektiven und kognitiven Bereich können Schock, Schlaflosigkeit, Gefühle von Angst und Einsamkeit, Konzentrations-schwierigkeiten, Halluzinationen, Schuldgefühle und vieles mehr auftreten. Im Bereich der körperlichen Auswirkungen sind u.a. Herz- und Kreislauf-beschwerden, Krämpfe und Verspannungen, Beklemmungsgefühle, Kurzatmigkeit und eine verringerte Immunfunktion zu nennen. Trauernde ziehen sich oftmals zurück; die Gefahr von Substanz-missbrauch steigt. Ist eine “normale“ Trauerreaktion auch nicht als Krankheit einzustufen, lassen sich so doch zahlreiche Phänomene beobachten, die – ähnlich wie bei Kranken – die Rücksichtnahme Dritter verlangen. Orientiert man sich in diesem Sinne an der Vulnerabilität Kranker und den hierfür bewährten medizinethischen Prinzipien, ist der Rekurs auf das Nichtschadensprinzip auch im Falle der Trauer einsichtig: Das Leid, die schmerzreiche und unangenehme Situation der Trauernden sollte nicht ohne guten Grund noch vergrößert werden, die nachhaltige Verarbeitung des Verlustes sollte nicht behindert werden.                                                                    (….) Das Nichtschadensprinzip ist mit dem Fürsorgeprinzip eng verknüpft. Denn trauernde Menschen können in ihrem Schmerz und in ihrem Kummer auch danach verlangen, dass man ihnen wohltut; die Trauer zu ignorieren, sich nicht um die Trauernden zu sorgen, ihnen z.B. nicht mit Empathie zu begegnen, würde ihnen vermutlich schaden.“ (Quelle: T.Benkel, M.Meitzler, D.Preuß, Autonomie der Trauer, Nomos Verlag, 2019)