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Bürgermeisterwillkür und Friedhofsbesucherempörung stoppen

Die Bürgermeisterwillkür und die Friedhofsbesucherempörung gegenüber trauernden Hinterbliebenen und ihrer individuellen Grabgestaltung sind inakzeptabel. Diese herzlose und menschen-verachtende Haltung muss gerügt und unterbunden werden.  Die Ungleichbehandlung der Hinterbliebenen, die der traditionellen Grabgestaltung nicht entsprechen, führt in Übergriffigkeit und Bevormundung. Dagegen zu protestieren ist ein wesentliches Mittel. Für ein Ende der Diskriminierung braucht es jedoch weitere Maßnahmen.

Das Heranziehen der Formulierung des Paragraphen, aus dem Tool für Friedhofssatzungen, „Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen“, der umgangssprachlich als „Gummiparagraph“ bezeichnet wird und zu den Allgemeinen Gestaltungsrichtlinien gehört, muss unterbunden und reformiert werden. Die Rechtsprechung und die Politik müssen diesen Paragraphen inhaltlich detailliert ausformulieren oder streichen. Dieser allgemein gehaltene Paragraph wird von Rathaus- und Friedhofsverwaltungen benutzt um persönliche und intime Grabgestaltungen von Hinterbliebenen, auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften, durch die Hintertür nach eigenem Ermessen zu reglementieren.

Eine weitere Forderung ist die öffentliche Deklaration des Friedhofs, als Friedhof mit Gestaltungsvorschriften bzw. als Friedhof ohne Gestaltungsvorschriften. Die Hinweisschilder am Friedhofs-eingang, die über die Friedhofsordnung informieren, sollten die Information über die Art des Friedhofs enthalten. Jeder Friedhofs-besucher und jeder Grabnutzer muss darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Bürgerschaft  muss informiert werden, dass die ausdrückliche Freiheit zur individuellen Grabgestaltung auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften zu beachten und zu respektieren ist, als auch die ausdrückliche Einschränkung der Gestaltungsfreiheit auf Friedhöfen mit Gestaltungsvorschriften.