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Aktivisten gesucht

Liebe Freunde, sehr geehrte Interessierte,

die Entfernung des Grabmals wurde am Mittwoch, 30.10.2024 vollzogen. Etwa 20 aktive Teilnehmer haben an der „Trauerzeremonie“ teilgenommen. Die Grabfigur ist bei Schott`s eingelagert. Das Grab bleibt ohne Figur und soll der Gemeinde Wallhausen und den Friedhofsbesuchern als Mahnmal dienen. Die Emotionen waren stark. Mit Tränen, Wut und Fassungslosigkeit wurde die Beseitigung und die Ansprache von Hartmut Schott erlebt.

Erfreulicherweise hat eine Teilnehmerin die Ansprachen und die Beseitigung der Figur durch zwei Steinmetze mit dem Smartphone aufgezeichnet. Diese Videoaufzeichnung ist auf YouTube Beseitigung Grabmal Ricardo Schott anzusehen. Wir brauchen mehr Aktivisten, primär in Wallhausen, aber auch darüber hinaus. Wer schafft es, das Video anzuschauen, es zu liken, einen Kommentar zu schreiben und das Video mit mindestens 2 Personen zu teilen? Wer schafft es aktiv, das Video in Wallhausen zu verbreiten? Wer schafft es, das Video an das Rathaus Wallhausen und die Gemeinderatsmitglieder zu senden? Wer schafft es, das Video auf seiner Plattform zu verlinken oder hochzuladen? Wer schafft es …….. dies oder das zu tun? Das Video ist nur ein aktiver Baustein.

Während des Schreibens dieses Updates klingelt es an der Haustür. Eine Unterstützerin ist da und sagt: „Ich muss das tun. Ich habe vier Steine bemalt und mit den Worten Trauer, Neubeginn, Zeitgeist und Schande beschrieben. Was heute auf dem Friedhof geschieht, ist zu betrauern, ist nicht zeitgemäß, braucht einen Neuanfang und ist eine Schande. Diese Steine lege ich mit eurem Einverständnis auf das Grab.“

Diesen Aktivismus brauchen wir, um in Bewegung zu bleiben und den Missstand nicht zu tolerieren. Alle sind eingeladen, sich aktiv zu engagieren. Theodora und Hartmut Schott werden nach drei Jahren Rechtsstreit und der Beseitigung des Grabmals kurz „verschnaufen“. Ihre Leidenschaft für mehr Leben, Freude und Farbe auf dem Friedhof ist ungebrochen. Wir streiten für die freie Grabgestaltung auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften, damit Hinterbliebene ihre persönliche Trauerbewältigungsstätte nach ihren Bedürfnissen gestalten können.

Mit herzlichen Grüßen

Hartmut Schott, Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann

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Entfernung des Grabmals

                     Trauern um Gemeinde Wallhausen                              

Liebe Freunde, sehr geehrte Interessierte,

der Termin für die Entfernung des Grabmals ist Mittwoch, 30.10.2024 um 15 Uhr. Wir haben einen Steinmetz mit der Entfernung beauftragt. Als wir die Figur in einer Enthüllungszeremonie am 21.11.2021 aufgestellt haben, hat Hartmut Schott gesagt: „Heute trauern wir nicht! Heute freuen wir uns über die farbenprächtige Skulptur und ihre hochwirksame Trauerbewältigungskraft.“

Bei der Entfernung der Figur wird Hartmut wieder sprechen und alle Freunde, Unterstützer und Interessierte sind herzlich eingeladen. In seiner Rede wird er sagen: 
»Heute trauern wir!« „Nicht um Ricardo, dem geht es gut, und nicht um diese Figur. Heute trauern wir um die Gemeinde Wallhausen.“
In seinen Ausführungen weist er auch darauf hin, „dass wir Rücksicht mit denen haben, die noch nicht so weit sind wie wir.“

Alle sind eingeladen, an dieser »Trauerzeremonie« teilzunehmen.

Von Herzen Dank für Eure Unterstützung und Begleitung in diesen Tagen. Wir halten zusammen und freuen uns, Euch auf dem Friedhof zu sehen.

Mit herzlichen Grüßen

Hartmut Schott

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Zulassung der Berufung abgelehnt

Liebe Freunde, sehr geehrte Interessierte,

der VGH Mannheim hat unseren Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Somit tritt das Urteil des VG Stuttgart in Kraft. Die Zeit scheint (noch) nicht reif zu sein, das Grabgestaltungsrecht gerichtlich zu reformieren. Die Gemeinde Wallhausen hat uns durch Ihren Rechtsanwalt mitgeteilt, dass die Beseitigungsverfügung besteht und das Grabmal bis zum 04.11.2024 beseitigt werden muss. Falls wir dem nicht nachkommen, droht die Gemeinde Wallhausen eine Firma zu beauftragen, die auf unsere Kosten das Grabmal beseitigt.

Die Figur werden wir bis zum genannten Termin entfernen. Der Natursteinsockel und das Metallschild mit Inschrift bleiben auf dem Grab. Die Dauer dieses kuriosen Umstandes legen wir in die Hände der Gemeinde Wallhausen, insbesondere des Gemeinderates, der die Beseitigung angeordnet hat. Das Grab bleibt vorläufig so lange ohne Figur, bis der Gemeinderat und die Gemeinde Wallhausen zur Besinnung kommen und das Grabmal seinen Platz auf dem Friedhof wieder einnimmt.

Wir stehen für Leben, Freude und Farbe auf unserem Grabfeld und unserer Trauerbewältigungsstätte. Über diese unsere persönliche Sichtweise auf Tod und Trauer gibt es verständlicherweise keine Kompromisse.

Von Herzen Dank für Eure Unterstützung und Begleitung auf diesem Weg. Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden.

Mit lieben Grüßen

Hartmut Schott

Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann

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Begründung zur Berufung beim VGH eingereicht

Liebe Freunde und Unterstützer,

die Begründung zur Berufung hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger (Kanzlei Rittershaus, Mannheim) verfasst und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.

Sehr empfehlenswert! Hier lesen…

Herzliche Grüße, Hartmut Schott

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Antrag auf Berufung ist gestellt

Liebe Freunde und Unterstützer,

aus unserer Sicht sagt das Urteil vom Verwaltungsgericht Stuttgart Folgendes:

„Das Maß aller Dinge ist das graue, einfältige, bedrückende und mit leblosen Steinen und Steinplatten beschwerende Gesamtbild des Friedhofs. Dadurch wird das ungestörte Totengedenken aller gewährleistet und die Würde des Friedhofs gewahrt. Grabgestaltungen die gegen dieses homogene Gesamtbild verstoßen, entwürdigen den Ort und stören das Totengedenken anderer Friedhofbesucher und Grabnutzer.“

Das Urteil nehmen wir nicht einfach hin. Gegen die richterliche Anordnung, ausschließlich die Leblosigkeit und den Tod auf dem Friedhof zu ehren und zu schützen, gehen wir vor.

Wir haben uns für die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Die Darstellung der Auferstehung auf einem christlich-religiös geprägten Friedhof zu verbieten, können wir nicht stehen lassen. Das Urteil ist ein christlich-religiös feindliches Urteil. Das große, ortsbildprägende Kreuz auf dem Friedhof gibt die Würde und den Charakter des Ortes vor. Warum hat die Gemeinde Wallhausen dieses Kreuz aufgestellt? Was ist der Sinn dieses großen Kreuzes?

Tod und Auferstehung sind die großen Elemente der Kreuzessymbolik. Beide Elemente gehören deshalb gleichberechtigt sichtbar auf einen Friedhof. Auch dafür kämpfen wir.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und Begleitung am Tag der mündlichen Verhandlung in Wallhausen und im weiteren Prozessverlauf.

                         Herzliche Grüße, Hartmut Schott                       Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann

 

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Die Klage ist abgewiesen

Liebe Freunde und Unterstützer,
 
am 23.04.2024 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das Urteil auf seiner Webseite veröffentlicht. 
         Unsere Klage gegen die Beseitigungsverfügung der Gemeinde Wallhausen wurde abgelehnt. 
Unter dem Link könnt Ihr die Begründung des Gerichts lesen und
 
Wir haben jetzt ein Urteil und werden schauen, wie wir darauf reagieren. Für Eure Begleitung und Unterstützung
bedanken wir uns herzlich. Soviel in aller Kürze. Ausführliches kommt in den nächsten Tagen.
Hartmut Schott
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Bürgermeister versucht Gemeinderat umzustimmen

Für mehr Leben, Freude und Farbe auf dem Friedhof

Liebe Freunde und Unterstützer,                                                       

es kommt Bewegung in das laufende Gerichtsverfahren. 

Am 09. Februar 2024 teilte das Verwaltungsgericht Stuttgart den beteiligten Parteien mit, dass am 16. April 2024 um 11 Uhr im Kulturhaus, Am Freibad 1, in Wallhausen, ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt ist. Die 6.Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wir dazu nach Wallhausen kommen und nach Bedarf auch das Grabmal in Augenschein nehmen.

Aufgrund dieser Nachricht nahm Bürgermeister Andreas Frickinger Kontakt mit Hartmut & Theodora Schott auf und suchte das Gespräch. Am 16. Februar 2024 war der Bürgermeister bei ihnen und bat um Kompromissvorschläge, die er dann in der Gemeinderats-sitzung vortragen kann, um den Gemeinderat umzustimmen und von der Beseitigungsverfügung Abstand zu nehmen.                Bürgermeister Frickinger ist es sichtlich unangenehm, den Beschluss seiner Amtsvorgängerin und des Gemeinderates ausführen zu müssen.

Das Ehepaar Schott freute sich sehr, über das Bemühen des Bürgermeisters zu einer gütlichen Einigung zu gelangen und nannten ihm 3 Kompromissvorschläge.

Der Bürgermeister brachte sein Anliegen der gütlichen Einigung und der Abwendung einer gerichtlichen Konfrontation, plus der Kompromissvorschläge, in die Gemeinderatssitzung am 20. März 2024 ein, jedoch ohne Erfolg.

Der Gemeinderat lässt sich nicht umstimmen. Schotts drückten Bürgermeister Andreas Frickinger ihr Bedauern über die Entscheidung des Gemeinderats aus und bedankten sich für seinen Versuch der Deeskalation.

Die Initiative Friedhofkultur Wallhausen kämpft gegen die amtliche Willkür der Gemeinde Wallhausen und für das Recht der Gleichberechtigung von Tradition und Innovation, Gewöhnlichem und Außergewöhnlichem, Einfalt und Vielfalt, Farbe und Farblosigkeit auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften. 

Vielen Dank für jede Begleitung und Unterstützung!

Hartmut Schott

Theodora Schott, Tobias Dänzer, Rabea Laukenmann

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Kopfschütteln über das Friedhofsamt Wallhausen auf der Tagung der Friedhofsverwalter in Mannheim

Auf der “Friedhofskulturellen Fachtagung der Friedhofsverwalter“, vom 20.-22.09.2023, in Mannheim, wurde das Friedhofs-Drama in Wallhausen, um die Grabgestaltung Ricardo Schott und deren Beseitigungsverfügung durch die Rathausverwaltung, thematisiert.        Zwei prominente Vortragsredner stellten den Fall vor:  

  • Dr. Thorsten Benkel, Soziologe                                       Kulturkonflikte und gesellschaftliche Pluralisierung – das Beispiel Friedhof
  • Christoph Keldenich, Rechtsanwalt                                                    Die Wünsche der Angehörigen von heute

Christoph Keldenich ist der Rechtsanwalt, der unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart vertritt. Dr. Thorsten Benkel unterstützt unseren Widerstand gegen die Willkür der Rathausverwaltung Wallhausen von Anfang an. Die Reaktion der anwesenden Friedhofsmitarbeiter, auf die Vorstellung unseres Falls im Vortrag, das berichtete Christoph Keldenich, war Kopfschütteln für das Agieren der Friedhofsverwaltung in Wallhausen.                          

Unser Fall ist ein brand-aktuelles Thema, das die Trägheit, Sturheit und Rückwärtsgewandtheit von Friedhofsämtern im 21.Jahrhundert entlarvt. Dass das Friedhofsamt Wallhausen dazugehört ist ein Ansporn für alle Bürger, die eine Gleichberechtigung von Tradition und Innovation auf den Friedhöfen befürworten und den Respekt gegenüber Hinterbliebenen, die eine traditionelle Grabgestaltung für sich ablehnen, einfordern. Ein gutes Miteinander kann sich entfalten, wenn das Friedhofsamt die Gleichberechtigung der Grabnutzer fördert und ihre Unterdrückung überwindet.

 

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Bürgermeisterwillkür und Friedhofsbesucherempörung stoppen

Die Bürgermeisterwillkür und die Friedhofsbesucherempörung gegenüber trauernden Hinterbliebenen und ihrer individuellen Grabgestaltung sind inakzeptabel. Diese herzlose und menschen-verachtende Haltung muss gerügt und unterbunden werden.  Die Ungleichbehandlung der Hinterbliebenen, die der traditionellen Grabgestaltung nicht entsprechen, führt in Übergriffigkeit und Bevormundung. Dagegen zu protestieren ist ein wesentliches Mittel. Für ein Ende der Diskriminierung braucht es jedoch weitere Maßnahmen.

Das Heranziehen der Formulierung des Paragraphen, aus dem Tool für Friedhofssatzungen, „Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen“, der umgangssprachlich als „Gummiparagraph“ bezeichnet wird und zu den Allgemeinen Gestaltungsrichtlinien gehört, muss unterbunden und reformiert werden. Die Rechtsprechung und die Politik müssen diesen Paragraphen inhaltlich detailliert ausformulieren oder streichen. Dieser allgemein gehaltene Paragraph wird von Rathaus- und Friedhofsverwaltungen benutzt um persönliche und intime Grabgestaltungen von Hinterbliebenen, auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften, durch die Hintertür nach eigenem Ermessen zu reglementieren.

Eine weitere Forderung ist die öffentliche Deklaration des Friedhofs, als Friedhof mit Gestaltungsvorschriften bzw. als Friedhof ohne Gestaltungsvorschriften. Die Hinweisschilder am Friedhofs-eingang, die über die Friedhofsordnung informieren, sollten die Information über die Art des Friedhofs enthalten. Jeder Friedhofs-besucher und jeder Grabnutzer muss darüber in Kenntnis gesetzt werden. Die Bürgerschaft  muss informiert werden, dass die ausdrückliche Freiheit zur individuellen Grabgestaltung auf Friedhöfen ohne Gestaltungsvorschriften zu beachten und zu respektieren ist, als auch die ausdrückliche Einschränkung der Gestaltungsfreiheit auf Friedhöfen mit Gestaltungsvorschriften.

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Mutter wirbt für Toleranz

Fränkische Landeszeitung, vom 12.Mai 2023, Ansbach, Bayern