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TRAUERSPIEL – Klage Verwaltungsgericht Stuttgart

Liebe Freunde,

wie wenig Einfühlungsvermögen ist bei Behörden vorhanden, wenn es trauernden Eltern verboten wird die Trauerstätte ihres einzigen Kindes, nach dem tragischen Suizid, nach ihren persönlichen Wünschen zu gestalten?

Wie wenig Menschlichkeit ist im Rathaus vorhanden, wenn trauernden Eltern untersagt ist auf einer kleinen Grabfläche von 1x2m, auf einem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften, ihrer individuellen Trauer und höchst eigenen Gedenkstätte auf kleinstem Raum, die schmerzhafte Verarbeitung des Verlustes des einzigen, geliebten Kindes zu verarbeiten?

Wie wenig Empathie ist in den Gremien vorhanden, die über die individuelle Trauer und höchstpersönlicher Trauerbewältigung die Augen verschließen und eine pauschale, graue Trauerstätte einfordern?

Wie wenig Respekt ist in den Ämtern vorhanden, die die persönliche und individuelle Trauerbewältigungsstätte von Hinterbliebenen ablehnen, weil diese nicht in ihren selbsternannten und überkommenen Gestaltungsvorstellungen passen?

Wie wenig Toleranz herrscht im Ordnungsamt im Landkreis Schwäbisch Hall, gegenüber trauernden Eltern, die gezwungen sind ihr geliebtes Kind auf einem kommunalen Friedhof zu bestatten und zudem gezwungen werden den willkürlichen Anweisungen von Verwaltungsfachkräften, in Bezug auf die Grabgestaltung, Folge zu leisten?

Wie viel soziales Unvermögen ist von Beamten und Beamtinnen nötig um trauernden Eltern eine amtliche Beseitigungsverfügung der Grabgestaltung (mit Androhung) per Post zukommen zu lassen, die ihre eben schmerzlich eingerichtete Trauerbewältigungsstätte, auf einem Friedhof ohne Gestaltungsvorschriften, abtransportieren will?

Der unsägliche Umgang der Behörden mit der lebendigen Trauer schreit geradezu nach einem Widerspruch. Es geht nicht um einen Gartenzaun, der falsch gesetzt wurde oder um eine Hecke die zu früh geschnitten wurde. Es geht um eine seelische und emotionale Trauerbewältigungsstätte. Der Unterschied ist nicht für jede Verwaltungsfachkraft in einem Ordnungsamt ersichtlich. Somit ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die einzige richtige Antwort.

Vielen Dank für Eure ermutigenden Mails. Eure Unterstützung ist notwendig und äußerst kraftvoll. Wir brauchen diese Zuwendung und Wertschätzung.

Hartmut & Theodora Schott

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Bildhauer Bertold Grether

Statement des Berliner Bildhauers Bertold Grether, der die Figur Ricardo`s geformt hat.

Statement des Bildhauers Bertold Grether

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Die Provokation der Auferstehung auf dem Friedhof

Liebe Freunde, 

ich dachte immer, dass Christen an die Auferstehung, als ein freudiges, herrliches Ereignis, glauben. Nach einem Jahr Friedhof-Drama bin ich mir nicht mehr sicher. Zumal ein Pfarrer mir mit vorgehaltener Hand sagte, dass er am Grab den zweiten Teil der Aussage von Jesus Christus:  „Ich bin die Auferstehung, und ich bin das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, selbst wenn er stirbt“, immer weg lässt, weil es die Leute überfordern würde.

Wir haben der Figur von Ricardo, die der Berliner Bildhauer Bertold Grether in einem Höchstmaß an künstlerischer Gestaltungskraft geformt hat, den Titel „Auferstehung“ gegeben und auf der Gedenktafel eingraviert. Es ist paradox, dass ausgerechnet die kühne künstlerische Darstellung der Auferstehung, in Form, Farbe und Lebendigkeit der Figur des Verstorbenen, vom Friedhof entfernt werden soll. Möglicherweise überfordert es einige Personen, seien es Christen, Nicht-Christen oder Atheisten, die sich von der Auferstehung an sich und ihrer künstlerischen Darstellung provoziert fühlen.

Wer die Freiheit einfordert den Tod, die Leblosigkeit und die Farblosigkeit  auf den Gräbern zu zelebrieren, der muss auch die Freiheit des Anderen respektieren, die das Leben, die Lebendigkeit und die Farben auf den Gräbern lieben. Die Freiheit der persönlichen Grabgestaltung auf dem Friedhof hat die Größe von 1mx2m, die jedem Einzelgrab in gleichem Maße zugeteilt ist. Wir fordern jeden Friedhofsbesucher auf den Hinterbliebenen mit Toleranz, Mitgefühl und Mitmenschlichkeit zu begegnen und ihre individuelle Erinnerungsstätte auf dem Friedhof zu respektieren.

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Rathaus Wallhausen verstößt gegen das Nichtschadensprinzip

Liebe Freunde,

wir möchten Euch teilhaben lassen an dem, was uns als              Hinterbliebene durch die Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat passiert ist.

Trauer ist eine normale Reaktion (einer Person) z.B. auf den schweren Verlust eines geliebten Menschen. Sie ist von großer Gedrücktheit, Freudlosigkeit, Mutlosigkeit und depressiven Verstimmungen gekennzeichnet. 

In der Regel verläuft die Trauer in 5 unterschiedlichen Phasen

Die 5 Phasen der Trauer sind Verleugnung, Wut, Verhandeln, Depressivität und Akzeptanz. Jede Phase ist eine natürliche Reaktion auf den Verlust.

  1. Leugnen bedeutet, dass man sich weigert zu glauben, dass der Verlust eingetreten ist.
  2. Wut ist, wenn man auf die verstorbene Person, das Schicksal oder Gott wütend ist.
  3. Verhandeln bedeutet, dass man alles anbietet, um die Person zurückzu-bekommen.
  4. Depressivität ist, wenn man sehr traurig ist und das Interesse an Aktivitäten verliert, die früher Spaß gemacht haben.
  5. Akzeptanz bedeutet, dass man sich mit dem Verlust abfindet und wieder beginnt, sein Leben neu zu gestalten.

Trauer ist ein lebendiges Geschehen, das sich autonom einstellt, ob der Mensch das will oder nicht. Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Wunde, deren Heilung Zeit und Mühe erfordert. Die Bewältigung des Verlusts kann ein langer und schwieriger Prozess sein, aber es ist wichtig, die Hoffnung nicht aufzugeben. Trauer hat keinen festen Zeitplan und kann sich je nach Persönlichkeit, Religion oder Kultur unterschiedlich auswirken.           Die Trauerbegleiterin und Buchautorin Freya von Stülpnagel geht davon aus, dass eine “normale“ Trauer in einer Spanne zwischen 2-5 Jahren andauert.

Ein entscheidender Beitrag im Trauerbewältigungsprozess ist der Erinnerungs- und Gestaltungsort des Verstorbenen. Er trägt maßgeblich zur Trauerbewältigung bei. Die Zuordnung eines Ortes, wo der Verlust des geliebten Menschen einen physischen Platz bekommt, ist im Schmerz ein trostvoller Anker im Hier und Jetzt.  Jede individuelle, persönliche Trauerbewältigung kann nur eine individuelle, persönliche Trauerstätte haben, die mit den inneren Trauerbewältigungswegen und Empfindungen übereinstimmt.

Die Trauer, die immer einen persönlichen und individuellen Weg durch die Bewältigung des Verlustes sucht, wird die Gestaltung der Erinnerungsstätte maßgeschneidert auswählen und passgenau platzieren, um Hinterbliebenen die größtmögliche Heilung zuteilwerden zu lassen. Deshalb müsste eigentlich jedes einzelne Grab oder jeder einzelne Bestattungsort eine Einzigartigkeit ausstrahlen und jede Gleichförmigkeit sich von vornherein verbieten.

Greift eine Institution/Behörde innerhalb der Trauerphase in die innere Gestaltungsarbeit der Trauer zum Bestattungsort ein, dann bemächtigt sie sich der Gestaltungshoheit der Trauer des Hinterbliebenen. Sie behindert die heilende Wirkung der Trauer und fordert eigenständig und unrechtmäßig die Gestaltungshoheit des Bestattungsortes für den Trauernden ein.  Damit verstößt die Behörde gegen den allgemeinen Grundsatz des Nichtschadensprinzips.

Normen im Umgang mit Trauernden

Das Nichtschadensprinzip in Bestattungsfragen, als eine Norm im Umgang mit Trauernden, beschreibt der Biologe und Theologe Dr. Dirk Preuß, wie folgt:

„Die zentrale Forderung in Bestattungsfragen wird lauten, Menschen in ihrer Trauer sowie in der Konfrontation mit Tod und Sterblichkeit nicht über den erlittenen Verlust hinaus zusätzlich zu schaden, ihnen also nicht noch größeren Schmerz zuzufügen. Dieses Prinzip, anderen Menschen nicht zu schaden, ist nun wiederum eine Norm, die, so meine These, allgemein geteilt wird. (….) Die meisten Menschen, die einen Verlust erlitten haben, befinden sich in einem Zustand hoher emotionaler Belastung, der sie besonders vulnerabel macht. Sie müssen den erlittenen Verlust realisieren, verkraften bzw. verarbeiten und lernen, mit den Folgen umzugehen. Nicht nur Traurigkeit und Schmerz über den Tod eines Menschen, sondern auch Schuldgefühle, Empfindungen wie Wut, Erleichterung oder Dankbarkeit können sich einstellen und zu einem emotionalen Ungleichgewicht führen. Die Hinterbliebenen müssen die lebenspraktischen Folgen des Verlustes meistern, Selbst- und Weltdeutung können fragwürdig werden; die eigene Identität, der eigene Lebensentwurf wird ggf. in Frage gestellt. Sehr oft geht Trauer mit psychischen und somatischen Reaktionen und Symptomen einher, die als unangenehm erlebt werden. Im affektiven und kognitiven Bereich können Schock, Schlaflosigkeit, Gefühle von Angst und Einsamkeit, Konzentrations-schwierigkeiten, Halluzinationen, Schuldgefühle und vieles mehr auftreten. Im Bereich der körperlichen Auswirkungen sind u.a. Herz- und Kreislauf-beschwerden, Krämpfe und Verspannungen, Beklemmungsgefühle, Kurzatmigkeit und eine verringerte Immunfunktion zu nennen. Trauernde ziehen sich oftmals zurück; die Gefahr von Substanz-missbrauch steigt. Ist eine “normale“ Trauerreaktion auch nicht als Krankheit einzustufen, lassen sich so doch zahlreiche Phänomene beobachten, die – ähnlich wie bei Kranken – die Rücksichtnahme Dritter verlangen. Orientiert man sich in diesem Sinne an der Vulnerabilität Kranker und den hierfür bewährten medizinethischen Prinzipien, ist der Rekurs auf das Nichtschadensprinzip auch im Falle der Trauer einsichtig: Das Leid, die schmerzreiche und unangenehme Situation der Trauernden sollte nicht ohne guten Grund noch vergrößert werden, die nachhaltige Verarbeitung des Verlustes sollte nicht behindert werden.                                                                    (….) Das Nichtschadensprinzip ist mit dem Fürsorgeprinzip eng verknüpft. Denn trauernde Menschen können in ihrem Schmerz und in ihrem Kummer auch danach verlangen, dass man ihnen wohltut; die Trauer zu ignorieren, sich nicht um die Trauernden zu sorgen, ihnen z.B. nicht mit Empathie zu begegnen, würde ihnen vermutlich schaden.“ (Quelle: T.Benkel, M.Meitzler, D.Preuß, Autonomie der Trauer, Nomos Verlag, 2019)

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Der Bürgermeister ist respektvoll, hält aber sein Gruß-Wort nicht

Die Enttäuschung war nicht allzu groß. Bürgermeister Andreas Frickinger hat sein Gruß-Wort nicht eingehalten. Beim Gespräch, am 24.10.2022, war auch der Friedhofsamtsleiter Jürgen Conrad anwesend. Mit Herrn Conrad hatten wir im gesamten Verfahren, seit Januar 2022, keinen Kontakt. Die ehemalige Bürgermeisterin Rita Behr-Martin hatte den Friedhofsamtsleiter, uns gegenüber, völlig aus dem Verfahren gehalten.

Das Gespräch verlief konstruktiv und offen. Ich konnte meine Sichtweise und Argumentation ausführlich darlegen. Der Bürgermeister hörte zu und betonte immer wieder: „Ich kann beide Seiten verstehen“. Diese Aussage konnte ich ihm gegenüber als Fortschritt bezeichnen, weil seine Vorgängerin diese Sichtweise nicht ausdrückte. Trotzdem der Bürgermeister unsere Seite verstehen kann,  fehlt es an der Umsetzung seines „Verstehens“. Die Hoffnung, er würde sich auch für unsere Belange einsetzen, hat sich nicht erfüllt. Er äußerte keinen eigenen Standpunkt zum Verfahren. „Ich bin an den Gemeinderatsbeschluss gebunden“, war seine (ohnmächtige) Aussage. Das Versprechen des Bürgermeisters, ein Bürgermeister aller Bürger und Bürgerinnen sein zu wollen und für den „Wandel“ zu stehen, erfüllte er uns gegenüber nicht. Bürger und Bürgerinnen, die auf dem Friedhof eine fortschrittliche, zeitgemäße Grabgestaltung  befürworten und nicht ausschließlich der Tradition verbunden sind, vertritt der Bürgermeister nicht. Auf den Hinweis, unsere zeitgemäße Grabgestaltung vor dem Gemeinderat zu vertreten und auf dem Friedhof das Miteinander von Tradition und Innovation zu fördern,  ging er nicht ein. Auf meine Bitte, die Beseitigungsverfügung aufzuheben, antwortete der Bürgermeister, dass er sich an den Gemeinderatsbeschluss hält. Herr Frickinger stand mir und unserer Grabgestaltung nicht ablehnend gegenüber. Insgesamt erlebte ich den Bürgermeister mir gegenüber als respektvoll und wertschätzend. Das haben seine Vorgängerin Rita Behr-Martin und der Gemeinderat nicht geschafft.

Damit geht die Akte wieder an das Landratsamt SHA. Der Hinweis des Bürgermeisters, dass uns der Weg über das Verwaltungsgericht zusteht, ist, aus unserer Sicht, für beide Seiten kein erfreulicher Werdegang.  Für die Rathausverwaltung und den Gemeinderat ist es ein Verwaltungsvorgang, für uns ist es ein emotionaler Alptraum.

Hartmut Schott

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Hält der neue Bürgermeister sein Wort ?

Liebe Freunde,

der Initiative Friedhofkultur Wallhausen. Im Amtsblatt der Gemeinde Wallhausen, vom 07.10.2022 (Nr.40), begrüßt der neue Bürgermeister Andreas Frickinger die Bürgerschaft auf der Titelseite mit den Worten:

„Liebe Bürgerinnen und Bürger: „Nichts ist so beständig wie der Wandel!“ sagte einmal Albert Einstein. Diese Herausforderung möchte ich zusammen mit Ihnen meistern. Ich freue mich, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Sagen Sie mir, was Sie bewegt und was Sie sich für die Zukunft unserer Gemeinde vorstellen. Gemeinsam Zukunft gestalten. Ihr Bürgermeister Andreas Frickinger.“

Wie steht der neue Amtsinhaber zum Wandel in der Friedhofskultur? Ist der neue Bürgermeister ein Anwalt aller Bürger? Wird er sein Gruß-Wort einlösen oder ist er jemand der sein Wort nicht hält.

Am 24.10.22 hat Hartmut Schott einen Gesprächstermin mit dem neuen Rathauschef. Wird er die Tradition und die Innovation in der Bestattungskultur gleichemaßen würdigen und willkommen heißen? Wird er den gesellschaftlichen Wandel in der Friedhofskultur in Wallhausen ausschließen, wie seine Vorgängerin? Der Gesprächstermin wird aufschlussreich und möglicherweise wegweisend für die Friedhofskultur in Wallhausen.

 

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Wenn das Rathaus die Trauer in Ketten legt

Die Moderne ist auf dem Land sichtbar lebendig, nicht überall. In Wallhausen gibt es viel Bewegung. Es gibt eine neue Kläranlage auf dem neusten Stand der Technik, eine Ladestation für E-Autos und einen abgeschlossenen Internet-Breitband- Ausbau. Auf dem Friedhof bestimmen jedoch weiterhin Verordnungen und Vorgaben von Gestern, manchmal selbstbestimmt, den Einzug einer zeitgemäßen Bestattungskultur in die Moderne. Warum ist das so? Warum werden Hinterbliebene in ihrer Trauer gegängelt, bevormundet und in Ketten gelegt?

Der Soziologe Dr. Thorsten Benkel beantwortet die Frage als Wissenschaftler präzise und einfach.
„Wer, wenn nicht die Angehörigen und Hinterbliebenen, können entscheiden und justieren, was sich aus dem Ensemble denkbarer und praktizierter Trauerhandlungen im individuellen Einzelfall als anschlussfähig herausstellen wird? Wer, wenn nicht diejenigen, die sich der sozialen Konstruktion ›Trauer‹ und ihrer hintergründigen, ordnungsgebenden Macht aussetzen, sollen definieren können, was unter den Ritualdesignangeboten überkommen, was noch praktikabel und was zukunftsträchtig ist? Pauschalismen sind fehl am Platz, denn sie lähmen die Trauer: sie nehmen ihr das lebendige Entfaltungs-, Gestaltungs- und auch Verdrängungspotenzial.
Starre Regelungen haben durchaus ihre funktionsträchtige historische Phase erlebt; die Permanenz des sozialen Wandels ist jedoch das Gegengift wider die institutionelle Selbstgefälligkeit. Wo sich nichts mehr bewegt, herrscht der Tod.
Gesellschaftliche Spielregeln, die die Trauer in Ketten legen, verwandeln sie; aus einer lebendigen Empfindung wird eine pauschale Empfindung.
Persönliche Perspektiven auf den angemessenen Umgang mit dem Sterben und dem toten Körper, mit dem Abschied und der Erinnerungsstätte sind selbstverständlich manchmal provokant. Sie mögen auf Beobachter deplatziert wirken, oder unangemessen, oder schlichtweg falsch. Eine unabhängig vom individuellen (und darin eben auch zur Autonomie strebenden) Willen geltende Vorschrift, die dies einschränkt, kann eine Waffe sein, mit der Unbedingtheits-ansprüche durchgefochten werden können. So unbedingt aber, dass selbst höchstprivate Empfindungen sich ihr formelhaft unterwerfen müssen, sollte in einer individualitätsgeprägten Gesellschaft keine Norm mehr sein. Ihre Leistung ist ansonsten nicht die Lösung von Problemen, sondern die Erschaffung derselben; sie verdinglicht. Damit will ich sagen: Ohne Autonomie der Trauer ist die Trauer selbst ein Symptom fehlender Lebendigkeit. Dass Trauer nichts Totes, sondern etwas Lebendiges ist, muss in der deutschen Gesellschaft noch gelernt werden.“